Elternunterhalt

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Unterhalt für Eltern

Sie können verpflichtet werden, mit Ihren privaten Mitteln die Pflege Ihrer Eltern zu unterstützen.
Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) finden Sie unter den Paragraphen §§ 1601
ff. die Bedingungen, unter denen Angehörige zu Unterhaltszahlungen verpflichtet werden können.
„Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren.“
Kinder sind mit ihren Eltern und Großeltern direkt verwandt......................
BeratungsApp | 13/3/2013
Eric Lindner
Lerchensteig 4
09235 Burkhardtsdorf
Telefon  03721 3948686




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