Unterhalt für Eltern

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Unterhalt für Eltern

Sikorski Versicherungsmakler
Veröffentlicht von BeratungsApp in Tipps · 13 März 2013
Tags: Elternunterhalt
Sie können verpflichtet werden, mit Ihren privaten Mitteln die Pflege Ihrer Eltern zu unterstützen.
Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) finden Sie unter den Paragraphen §§ 1601
ff. die Bedingungen, unter denen Angehörige zu Unterhaltszahlungen verpflichtet werden können.
„Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren.“
Kinder sind mit ihren Eltern und Großeltern direkt verwandt. Die Unterhalts-Verpflichtung gilt auf dieser Ebene in beide Richtungen. Geschwister, Verschwägerte und noch weiter entfernte Verwandte müssen nicht für einander aufkommen. Bei mehreren Kindern richtet sich deren Anteil an den Unterhaltszahlungen nach ihrer individuellen Leistungsfähigkeit. Die Aussicht diesen Verpflichtungen zu entkommen hat kaum eine Chance auf Erfolg. Die Pflegebedürftigen sind verpflichtet ihre unterhaltspflichtigen Angehörigen zu benennen. Das Sozialamt informiert die Angehörigen mittels der „Rechtswahrungsanzeige“, dass sie zur Beteiligung am Unterhalt verpflichtet sind.
Daraufhin müssen die Angehörigen Ihre Leistungsfähigkeit, beziehungsweise die Gründe die dagegen sprechen gegenüber dem Sozialamt offen legen. Wer sein Vermögen nicht nennen will wird geschätzt ! Das Sozialamt ermittelt danach auf Grundlage Ihrer Angaben den von I h n e n zu zahlenden Betrag. Natürlich werden Freibeträge (Selbstbehalt) berücksichtigt. Die Zahlungspflicht setzt rückwirkend mit dem Datum der Zustellung der Rechtswahrungsanzeige ein. Es wird auch geprüft, ob der Pflegebedürftige größere Vermögenswerte innerhalb der letzten 10 Jahre verschenkt hat. Die Erben in gerader Linie müssen Schenkungen an den zu Pflegenden zurück erstatten. Diese Beträge müssen zuerst verbraucht werden, bevor das Sozialamt eintritt.
Schwierig gestalten sich Vermögensnachweise im Rahmen von Erbschaft und Schenkung bei Immobilien. In diesem Fall sollte man anwaltlichen Beistand suchen.
Vorbeugen ist immer besser als heilen, so sollten Sie rechtzeitig in eine Pflegeversicherung investieren um ein finanzielles Desaster zu umgehen.
Wenn es einen selbst betrifft, bürdet man so seinen Angehörigen keine unnötigen Lasten auf und beschneidet deren Lebensqualität.
Wenn die eigenen Eltern oder Großeltern nicht in eine eigene Pflegeabsicherung investieren können oder wollen dann ist es doch für die Angehörigen besser jetzt einen kleineren monatlichen Betrag in eine Pflegeversicherung zu investieren um später keinen größeren Betrag für die Pflege der Angehörigen auszugeben.
Unterhalt für Eltern im Pflegefall bzw. Unterhalt zahlen für pflegebedürftige Angehörige kann vermieden werden !
Retten Sie Ihr Vermögen durch den rechtzeitigen Abschluß einer Pflegeversicherung.


Eric Lindner
Lerchensteig 4
09235 Burkhardtsdorf
Telefon  03721 3948686




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