Vermögensschonbetrag für Pflegebedürftige wird erhöht

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Vermögensschonbetrag für Pflegebedürftige wird erhöht

Sikorski Versicherungsmakler
Veröffentlicht von BeratungsApp in Pflege · 4 Mai 2018
Tags: PflegeversicherungSchonvermögen
Zum 1. April 2018 steigt das Schonvermögen an. Geregelt ist dies im SGB XII, § 90 Absatz 2 Nummer 9. Der neue Betrag von 5.000 Euro gilt für alle volljährigen Personen, die alleine oder in einer sozialrechtlichen Einstandsgemeinschaft leben (also Ehe- und Lebenspartner sowie alleinstehende Minderjährige). Der erhöhte Freibetrag gilt einschließlich Eingliederungshilfe, Hilfe zur Pflege und Blindenhilfe. Für jede weitere unterhaltene Person, wie z. B. Kinder von Leistungsberechtigten, wird der Betrag um 500 Euro erhöht. Es ist trotzdem bitter. Wenn das im Leben erarbeitete Vermögen auf 5000€ reduziert werden kann.

Doch in den meisten fällen sollte es nicht so weit kommen. Es kann ja privat vorgesorgt werden und wie immer gilt, je früher damit begonnen wird um so geringer die monatliche Investition. Doch wie so oft. Wenn man es sich leisten könnte wird das Thema verdrängt. Ich bin ja noch so jung, Pflege ist ja so weit weg.......... Wenn im eigenen Umfeld die "Einschläge" näher kommern ist es dann oft zu "teuer". Im Ernstfall jedoch muss  dann das Geld doch irgendwie von der Familie aufgebracht werden.
Übrigens - lassen Sie sich von uns beraten. Geschickt gemacht sind die monatlichen Aufwendungen ertäglich und Sie sichern sich Ihr Vermögen im Fall der Fälle und zwar dann wenn Sie Ihre finanziellen Mittel selbst benötigen.


Eric Lindner
Lerchensteig 4
09235 Burkhardtsdorf
Telefon  03721 3948686




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