Steuern und Photovoltaikversicherung

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Steuern und Photovoltaikversicherung

Sikorski Versicherungsmakler
Veröffentlicht von BeratungsApp in Tipps · 15 Januar 2013
Tags: Photovoltaikversicherung
Steuerberater Norbert Fritsche erklärt:
Steuervorteile bei der Anschaffung von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen)
Die Anschaffung und der Betrieb einer PV-Anlage kann auf Grund von Sonderabschreibungen und der Absetzbarkeit von weiteren Betriebsausgaben (lineare Abschreibung, Zinsen, Fahrtkosten, Bürobedarf, Telefon usw.) steuerliche Verluste verursachen, die mit anderen positiven Einkunftsarten (Arbeitslohn, gewerbliche oder Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit) verrechnet werden können. Durch die sich hieraus ergebende Einkommensteuerersparnis kann die Photovoltaikanlage bei entsprechender Gestaltung als „Steuersparmodell“ verwendet werden. Die Betreiber einer solchen Anlage können Sie sich die von Ihnen gezahlte Umsatzsteuer aus der Anschaffung der Photovoltaikanlage vom Finanzamt erstatten lassen. Die steuerlichen Erklärungen werden gegen eine Pauschale von unserer Steuerkanzlei für Sie durchgeführt. Nutzen Sie das Kontaktformular für eine Anfrage. Für die Ermittlung der Anschaffungskosten werden nur die Netto-Aufwendungen berücksichtigt. Dadurch sinkt der Kapitalbedarf für den Betreiber der Photovoltaikanlage . Durch Stromlieferungen/ Netzeinspeisung werden gewerbliche Einkünfte erzielt diese Tätigkeit ist beim Finanzamt mittels „Fragebogens zur steuerlichen Erfassung“ anzuzeigen im Jahr der Anschaffung der Photovoltaikanlage  und im Folgejahr sind monatlich Umsatzsteuervoranmeldungen beim Finanzamt elektronisch einzureichen. Die jährlichen Gewinne oder Verluste werden durch eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermittelt und sind in der Einkommensteuererklärung anzugeben zusätzlich ist eine Gewerbe- und Umsatzsteuerjahreserklärung zu erstellen.
Ein Muster für das „Steuersparmodell“ Photovoltaikanlage:
Ein Ehegatte mit einem Bruttoarbeitslohn in Höhe von jeweils 25.500,00 EUR im Jahr beabsichtigt die Anschaffung einer Photovoltaikanlage. Die Anschaffungskosten der  Photovoltaikanlage betragen 10.500,00 EUR. Durch die Inanspruchnahme von Sonderabschreibungen und die Beachtung übriger steuerlicher Voraussetzungen können im Jahr vor und im Jahr der Anschaffung Sonderabschreibungen ca. 5.200,00 in Abzug gebracht werden. Der sich durch diese Gestaltung ergebende Steuervorteil kann ca. 1.500,00 EUR betragen!
Die entsprechenden Versicherungen werden als Betriebskosten den Einnahmen gegengerechnet. Wir stellen Ihnen mit unserer Photovoltaikversicherung eine Art “Vollkaskoversicherung! für Photovoltaikanlage Anlage zur Verfügung. Diese beinhaltet mehr Vorteile gegenüber einer einfachen Gebäudeversicherung. Wir stellen Ihnen das Sorglospaket für Ihre Photovoltaikanlage zur Verfügung.


Eric Lindner
Lerchensteig 4
09235 Burkhardtsdorf
Telefon  03721 3948686




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