Erschlichene Rabatte können teuer werden

Versicherungsmakler & Baufinanzierung

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Erschlichene Rabatte können teuer werden

Sikorski Versicherungsmakler
Veröffentlicht von BeratungsApp in Tipps · 28 Oktober 2012
Tags: KfZRabatt
Gerade in der Kfz Versicherung gibt es sehr viele Möglichkeiten Rabatte zu nutzen.  Diese müssen nicht mit den Schadensfreiheitsrabatt unmittelbar zusammenhängen.
Es müssen bestimmte andere Voraussetzungen erfüllt werden oder  gewisse Konstellationen  gegeben sein damit diese Rabatte genutzt werden können.
Die wohl bekanntesten Rabatte genießen die Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes. Ebenso kann es auch für andere Berufsgruppen Rabatte(Landwirte usw.) geben. Genauso können Mitglieder von bestimmten Vereinen, Besitzer von Immobilien, Inhaber einer Dauer bzw. Monatskarte von öffentlichen Verkehrsmitteln gute Chancen auf Rabatte in der Kfz Versicherung haben. Es kann eine Rolle spielen ob das Fahrzeug ein Garagenwagen ist oder nicht, die gefahrenen Kilometer pro Jahr sind wichtig. Genauso wesentlich ist der Nutzerkreis des Fahrzeugs. Fährt nur der Halter des Fahrzeugs und oder der Ehepartner oder gibt es wechselnde nicht zu bestimmende Fahrer für das Fahrzeug?
Doch was ist, wenn sich die Voraussetzungen ändern und der Versicherer davon nichts erfährt? Das kann schnell sehr teuer werden. Ein klassisches Beispiel ist das erste neue oder gebrauchte Auto für den Nachwuchs. Es ist nicht ungewöhnlich dass die Kosten der Kfz Versicherung bei Fahranfängern den Wert des Autos übersteigen.  Damit die Kosten minimiert werden, wird das Auto als Zweitwagen der Eltern angemeldet. Je nach Gesellschaft liegt der Versicherungsbeitrag zwischen 80 Prozent und 120 Prozent. Es kann auch  unter Umständen die gleiche Schadensfreiheitsklasse wie beim Erstwagen gewährt werden. Das ist von Gesellschaft zu Gesellschaft unterschiedlich. Natürlich wissen die Versicherungsgesellschaften weshalb  viele Versicherungsnehmer einen Zweitwagen anmelden. Deswegen gibt es Klauseln im Vertrag und danach darf  kein Fahrzeugführer unter 25, 23, 21 oder 20 Jahren sein . Um diese Informationen  zu bekommen muss man das klein Gedruckte im Versicherungsvertrag lesen. Natürlich kann man auch seinen Versicherungsmakler fragen.
So kann es zum Beispiel äußerst fatal sein, wenn nach einem Discobesuch nicht der eingetragenen Fahrer das Fahrzeug fährt sondern ein Freund oder die Freundin. Im Schadensfall hat der Versicherer die Möglichkeit eine Vertragsstrafe zu verhängen. Das können schnell einmal 1000 Euro sein, oder die teilweise Verweigerung von Leistungen.
Gerade am Jahresende macht es Sinn wieder einmal in seine Verträge zu schauen. Viele Versicherer werden  auch dieses Jahr die Beiträge anheben müssen. Betroffene Versicherungsnehmer sollten sich von ihrem Versicherungsmakler eine neue Marktübersicht erstellen lassen.
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Eric Lindner
Lerchensteig 4
09235 Burkhardtsdorf
Telefon  03721 3948686




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