Ein Baum stürzt aufs Nachbargrundstück ….

Versicherungsmakler & Baufinanzierung

Michael Sikorski Eric Lindner Klaus Franke

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Ein Baum stürzt aufs Nachbargrundstück ….

Sikorski Versicherungsmakler
Veröffentlicht von BeratungsApp in Tipps · 3 Oktober 2013
…haftet der Besitzer des Baumes?
Der Besitzer muss nicht unbedingt für Schäden bezahlen, wenn ein Baum bei einem Unwetter auf das Grundstück des Nachbarn stürzt. Denn war es ein gesunder Baum, und hat der Besitzer ihn regelmäßig auf Schäden kontrolliert, handele es sich hier um einen Fall von höherer Gewalt. Dann muss die Versicherung des Nachbarn den Schaden übernehmen. Der Baumbesitzer ist allerdings haftbar, wenn der Baum morsch, krank oder schwach war. Achtung! Es gibt kein höchstrichterliches Urteil. Aber die Rechtsprechung geht davon aus, dass man Bäume zweimal im Jahr, einmal mit Laub und einmal ohne, kontrollieren muss.
Drohen Äste abzubrechen, oder ist das Wurzelwerk nicht mehr tragfähig, muss der Besitzer handeln – und so einem Schaden durch einen Sturm oder ein Unwetter verbeugen. Fällt ein Baum bei einem Gewitter auf das Grundstück, sollte man direkt den Nachbarn verständigen. Ist der nicht da, kümmere man sich am besten darum, dass die Schäden nicht noch größer werden. Der Rat: in solchen Fällen die Polizei einschalten. Es handelt sich schließlich um fremdes Eigentum, und man könnte Ihnen Hausfriedensbruch vorwerfen, wenn Sie das Nachbargrundstück betreten, um Hand anzulegen und sei es in bester Absicht.
Außerdem müsse entweder die eigene Haftpflichtversicherung verständigt werden, oder der Nachbar muss seine Gebäudeversicherung informieren.


Eric Lindner
Lerchensteig 4
09235 Burkhardtsdorf
Telefon  03721 3948686




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